Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeines

Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle uns erteilten Kundenaufträge gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen auch für alle zukünftigen Geschäfte, und zwar in ihrer jeweils gültigen Fassung. Diese AGB werden mit der ersten Kenntnis des Kunden, spätestens aber mit unserer schriftlichen Auftragsbestätigung Vertragsbestandteil und von unseren Kunden anerkannt. AGB des Kunden gelten nur, soweit wir ihnen schriftlich zugestimmt haben.

Auftragserteilung

Angebote der Concepta GmbH Unternehmensberatung sind während der in ihnen genannten Frist verbindlich. Fehlt eine solche Fristangabe, bleibt das Angebot vom Angebotsdatum an einen Monat lang gültig. Eine Auftragserteilung kann mündlich oder schriftlich erfolgen. Mündlich erteilte Aufträge werden in jedem Falle schriftlich bestätigt und gelten als rechtsgültig erteilt, wenn sie nicht unverzüglich (d.h. spätestens 3 Werktage nach Zugang der Auftragsbestätigung) vom Auftraggeber schriftlich widerrufen werden. Wir haften nicht für Verzögerungen oder Ausführungsmängel, die durch eine unvollständige Auftragsübermittlung oder -erteilung entstehen.

Auftragsdurchführung

Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Concepta GmbH Unternehmensberatung nach Kräften bei der Auftragsdurchführung zu unterstützen und die in seiner Betriebssphäre liegenden notwendigen Voraussetzungen zur Auftragsdurchführung zu schaffen. Dazu gehören insbesondere die zeitnahe Bereitstellung von Informationen sowie die regelmäßige Abstimmung mit allen Projektbeteiligten.

Die Vertragspartner verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität. Sie informieren sich unverzüglich wechselseitig über alle Umstände, die im Verlauf der Auftragsbearbeitung auftreten und die Bearbeitung beeinflussen können.

Auftragsbeendigung

Ein Auftrag kann sowohl von der Concepta GmbH Unternehmensberatung als auch vom Auftraggeber jederzeit schriftlich mit einer Frist von 7 Tagen gekündigt werden.

Für den Fall, dass ein Auftrag durch explizit definierte Leistungsphasen bzw. Zeitabschnitte gegliedert ist, kann die Kündigung nur unter Einhaltung der 7-Tagesfrist jeweils zum Ende einer solchen Leistungsphase bzw. eines Zeitabschnitts erfolgen. Die bis zum Wirksamwerden der Kündigung entstandenen Aufwendungen sowie entgangener Gewinn sind an Die Concepta GmbH Unternehmensberatung vom Auftraggeber voll zu vergüten.

Honorierung

Die Vergütung der von der Concepta GmbH Unternehmensberatung erbrachten Leistungen gliedert sich in Honorar und Spesen. Wir berechnen Honorare je nach Projektart entweder auf Pauschalbasis, nach Tagessätzen oder Stundensätzen. Maßgebend sind die Angaben im Angebot. In den Honorartarifen sind sämtliche Personalkosten sowie Betriebs- und Verwaltungskosten enthalten. Nicht in den Honorartarifen enthalten sind jedoch ggf. notwendige auftragsspezifische Ausbildungskosten, Materialauslagen, Steuern und Gebühren, vom Auftraggeber direkt veranlasste Kosten und Reisespesen. Diese werden in tatsächlich entstandener Höhe zusätzlich in Rechnung gestellt.

Alle Preisangaben verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer in Höhe des zum Abrechnungszeitpunkt geltenden Mehrwertsteuersatzes.

Projekte, die sich über einen längeren Zeitraum erstrecken, rechnet die Concepta GmbH Unternehmensberatung in einem monatlichen Rhythmus oder aufgabenbezogen ab. Der Abrechnungsrhythmus wird im Rahmen der Auftragsbestätigung vereinbart.

Zahlungsbedingungen

Unsere Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zu begleichen, sofern zwischen uns und dem Kunden nichts anderes vereinbart ist.

Durchführung von Projekten

Verzögert sich der Beginn oder die Durchführung eines Projekts aufgrund von höherer Gewalt oder ähnlicher Ereignisse, die außerhalb unseres Einflussbereiches liegen, verlängern sich die Fristen zur Durchführung angemessen. Nach eigener Wahl sind wir auch berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten, ohne dass der Kunde hierfür Schadensersatz verlangen kann. Bereits bezahlte Projekthonorare erstatten wir in solchen Fällen anteilig, soweit Leistungen von uns noch nicht erbracht worden sind. Für den Nachweis von uns erbrachter Leistungen sind unsere internen Aufzeichnungen maßgeblich, die wir dem Kunden auf Wunsch mitteilen. Dauert die Behinderung länger als vier Monate an, ist der Kunde nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, seinerseits hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten.

Änderungsvorbehalt

Wir sind jederzeit befugt, Änderungen an dem vereinbarten Projektablauf vorzunehmen. Ist bei einer wesentlichen Abweichung der Kunde mit den geänderten Vertragsbedingungen nicht einverstanden, ist uns dies schriftlich anzuzeigen. In solchen Fällen hat der Kunde innerhalb von 14 Tagen nach Zugang einer solchen Anzeige das Recht zur Kündigung des Vertrags. Ein Anspruch auf Erstattung bereits angefallener Honorare aus von uns erbrachten Leistungen besteht in diesem Falle nicht.

Gewährleistung

Reklamationen sind uns innerhalb von 14 Tagen nach Ende eines Projekts schriftlich anzuzeigen. Bei berechtigtem Anspruch werden wir nach unserer Wahl die Minderleistung von der Rechnungssumme abziehen oder innerhalb einer angemessenen Frist eine für unseren Kunden kostenfreie Nachbesserung veranlassen.

Haftung

Wir können keine Haftung übernehmen für Umstände, die außerhalb unseres Einflussbereichs liegen. Dasselbe gilt für Folgeschäden des Kunden wie entgangenen Gewinn, Arbeitsausfall, Reise- oder Hotelkosten. Obwohl wir unsere Projektmaterialien mit höchstmöglicher Sorgfalt zusammenstellen, sind Fehler nicht völlig ausgeschlossen. Eine Haftung für fehlerhafte Angaben in Projektmaterialien und deren Folgen können wir daher ebenfalls nicht übernehmen, soweit wir den Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht oder eine wesentliche Vertragspflicht schuldhaft verletzt haben.

Projektmaterial

Kein Teil der Unterlagen, die wir im Laufe eines Projektes dem Kunden aushändigen, darf ohne unsere ausdrückliche vorherige schriftliche Genehmigung in irgendeiner Form vervielfältigt oder weitergegeben werden. Werden im Rahmen eines Projektes Unterrichtsmittel, -medien oder Softwareprodukte Dritter eingesetzt, ist der Kunde verpflichtet, die jeweils gültigen Überlassungsbestimmungen zu beachten und insbesondere keine Kopien anzufertigen. Der Kunde haftet allein, wenn durch ihn, seine gesetzlichen Vertreter oder seine Erfüllungsgehilfen Rechte Dritter, insbesondere Urheberrechte, verletzt werden. Er hat uns von allen Ansprüchen Dritter aus einer solchen Rechtsverletzung freizustellen.

Vertraulichkeit

Wir verpflichten uns, Informationen - gleich welcher Art - über Geschäfts- und Betriebsinterna des Kunden vertraulich zu behandeln. Wir dürfen jedoch in unseren Werbebroschüren und auf unserer Internetseite den Namen unseres Kunden als Referenz angeben, sofern wir nicht eine anderslautende schriftliche Mitteilung erhalten.

Nebenabreden

Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

Regelung zur Konfliktklärung und Gerichtsstand

Alle Teilnehmenden verpflichten sich Streitigkeiten untereinander und / oder mit der Leitung zunächst außergerichtlich mittels Klärungshilfe beizulegen. Die Kosten der Klärungshilfe tragen die Konfliktparteien zu gleichen Teilen.

Erfüllungsort und, soweit unser Kunde Unternehmer, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist 85386 Eching.

Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Derartige nichtige oder unwirksame Bestimmungen sind so umzudeuten, dass ihr Zweck erreicht wird.


Concepta GmbH Unternehmensberatung, Auerbachstr. 9, 83080 Oberaudorf

Michaela Grünberg